Terms and Conditions of the appJobber internet and mobile platforms

Inhalt

Stand : 15.09.2021

Präambel

(1) Die AppJobber-App und die AppJobber-Website sind ein Angebot der „wer denkt was GmbH“, Robert-Bosch-Str. 7, 64293 Darmstadt, vertreten durch den Geschäftsführer (nachfolgend Plattformbetreiber genannt).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen allen natürlichen Personen und Personengesellschaften, die an der AppJobber-Plattform teilnehmen (nachfolgend „Nutzer“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und dem Plattformbetreiber.

(3) AppJobber ist ein digitaler Marktplatz für Kleinst-Dienstleistungen aller Art (nachfolgend „Auftrag“ bzw. „Aufträge“ genannt). Diese Aufträge können über die AppJobber Plattform inseriert und abgewickelt werden. Soweit dies im Folgenden von Relevanz, wird eine Gesellschaft, die einen Auftrag inseriert, "Auftraggeber" genannt. Es sind nur Auftragsangebote zulässig, die nicht gegen geltendes Recht, diese AGBs oder die guten Sitten, insbesondere gegen Bestimmungen des Strafrechtes oder des Jugendschutzes verstoßen. Die Nutzer bewerben sich über die Plattform um die Erfüllung des Auftrages.

(4) Die Nutzung der AppJobber-Plattform ist kostenlos für alle Auftragnehmer. Beim Aufruf und der Nutzung des Portals können Verbindungs- und Übertragungsentgelte durch den jeweiligen Provider des Nutzers erhoben werden, die vom Nutzer zu tragen sind.

§1 Gültigkeit der AGBen

(1) In der Beziehung zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern gelten jeweils ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) (inklusive der Nutzungs- und Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzerklärung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bereits mit der Nutzung der AppJobber-Plattform und insbesondere mit der Anmeldung als Auftragnehmer, akzeptiert der Nutzer den Inhalt dieser AGBen und erklärt ausdrücklich sein Einverständnis. Die Anwendung von anderslautenden Geschäftsbedingungen der Nutzer wird ausdrücklich widersprochen.

(2) Der Plattformbetreiber behält sich vor, auch für laufende Rechtsbeziehungen die AGB unter Berücksichtigung der Belange des Nutzers zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderung der AGBen per E-Mail oder bei Aufruf der App / innerhalb des Einloggens über die Änderung informiert und kann der Änderung / den Änderungen sodann zustimmen.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Funktionen oder Merkmale der AppJobber-Plattform und der AppJobber-App ohne Vorankündigung zu ändern oder den Dienst insgesamt zu beenden. Der Plattformbetreiber übernimmt keinerlei Garantien über die Verfügbarkeit oder die Art und Weise der Ausgestaltung der AppJobber-Plattform und der AppJobber-App zur Eignung für einen bestimmten Zweck.

(4) Die Verfügbarkeit der AppJobber-Plattform hängt von verschiedenen technischen Voraussetzungen wie Mobilfunkempfangsstärke, Endgeräte der Nutzer, GPS-Feld o.ä. ab und kann durch technische Störungen oder unter Berücksichtigung der Belange der Nutzer auch durch organisatorische Maßnahmen unterbrochen werden. Eingeschränkte Verfügbarkeit führt nicht zu einer Haftung für Folgen durch die eingeschränkte Verfügbarkeit beim Nutzer. Dies gilt insbesondere auch für Auswirkungen auf die Auftragserfüllung oder Nicht-Erfüllung von Aufträgen, das Einstellen von Inseraten, den Download der App sowie die Durchführung von Bezahlungen.

§2 Registrierung

(1) Die Nutzung der AppJobber-Plattform setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Diese erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos unter Zustimmung dieser AGBs.

(2) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(3) Ein Nutzerkonto kann auf einen anderen Nutzer, der ebenfalls bei der AppJobber-Plattform registriert ist, übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Nutzer, der das Nutzerkonto übertragen möchte, gegenüber dem Plattformbetreiber die Übertragung des Nutzerkontos per E-Mail anzeigt. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, eine Übertragung des Nutzerkontos zu untersagen. Hierbei wird der Plattformbetreiber die Belange des Nutzers nach billigem Ermessen berücksichtigen und gegen die eigenen Interessen abwägen.

(4) Das Anlegen mehrerer Nutzerkonten für dieselbe Person ist unzulässig. Mit dieser Limitierung beabsichtigt der Plattformbetreiber insbesondere Missbrauch vorzubeugen und allen Nutzern gleiche Chancen bei der Auftragsvergabe / Auftragsannahme einzuräumen. Z.B. dürfen Jobs, die pro Nutzer limitiert sind, nicht mehrfach angenommen werden.

(5) Der Nutzer sichert zu, die Angaben bei der Registrierung vollständig wahrheitsgemäß vorzunehmen. Für die anfallenden personenbezogenen Daten gilt im Übrigen das anwendbare Datenschutzrecht.

(6) Nutzer müssen volljährig sein. Einer Registrierung und vertraglichen Beziehung zu Minderjährigen werden ausdrücklich widersprochen.

(7) Die Registrierung kann nur über die Identifikation mit einer eigenen gültigen E-Mail-Adresse und einem dorthin versendeten Bestätigungslink erfolgen.

(8) Treten Änderungen der bei der Registrierung angegebenen Daten auf, so ist der Nutzer verpflichtet, diese Angaben selbstständig und umgehend zu korrigieren. Sollte der Nutzer dies nicht vornehmen, gehen etwaige (auch monetäre) Nachteile zu Lasten des Nutzers.

(9) Der Plattformbetreiber kann im Zweifel den Nachweis der Richtigkeit der hinterlegten Daten verlangen, z.B. durch Einfordern einer Ablichtung des Personalausweise o.Ä.

(10) Nutzer verpflichten sich, ihr Passwort geheim zu halten und den Zugang zum Nutzerkonto sorgfältig zu sichern. Bei Missbrauchsverdacht kann der Plattformbetreiber bestimmte Nutzerkonten sperren.

§3 Führung des Nutzerkontos

(1) Nutzer haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Nutzerkontos vorgenommen werden.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, den Plattformbetreiber rechtlich nicht für die Inhalte anderer Nutzer oder Handlungen Dritter verantwortlich zu machen und den Plattformbetreiber von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

(3) Die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten, illegalen oder unsittlichen Inhalten ist untersagt. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Beiträge zu entfernen, die gegen diese Richtlinien verstoßen.

(4) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Sperrung oder Löschung eines Nutzerkontos aufgrund zuvor aufgelisteter potentieller Verstöße des Nutzers ist ausgeschlossen.

(5) Nutzern ist es untersagt, störende Eingriffe im Rahmen des Betriebs der Plattform vorzunehmen. Insbesondere ist eine automatisierte Abarbeitung von Auftragsinseraten und jede Form von Werbung unzulässig.

(6) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen schließen. Mit der Schließung werden sämtlich Daten des Nutzerprofils gelöscht, sofern gesetzlich keine Aufbewahrung für bestimmte Zeiträume vorgeschrieben ist.

§4 Konflikt, Inserate

(1) Im Falle eines Konfliktes bei der Prüfung der korrekten Leistungserbringung des Auftragnehmers entscheidet der Plattformbetreiber auf Basis der Inseratsbeschreibung und des Ergebnisses der Leistungserbringung. Eine inkorrekte Leistungserbringung - die auch in Teilen - nicht der Inseratsbeschreibung entspricht, enthebt den Auftragnehmer vom Anspruch auf sein Honorar.

(2) Inserate werden vom Plattformbetreiber nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, insbesondere aus technischen Gründen, Angebotsbeschreibungen inhaltswahrend so zu bearbeiten und anzupassen, dass diese fehlerfrei in der AppJobber-App und der Appjobber-Plattform darstellbar sind.

§5 Leistungsbeschreibung und Auftragsdurchführung

(1) Jeder Nutzer kann Auftragsangebote annehmen, die durch ein Auftragsinserat angeboten werden. Der Auftragnehmer gibt damit ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag über die Erbringung der inserierten Leistung kommt zustande, wenn der erste Auftragnehmer das Angebot annimmt. Jedes Angebot kann technisch nur einmal angenommen werden und ist nach Annahme durch einen Nutzer für andere Nutzer erloschen.

(2) Es dürfen nur Nutzer Angebote annehmen, die dazu gesetzlich und durch diese AGBen auch berechtigt sind. Der Plattformbetreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die Erbringung von, als auch die Vergütung für, Leistungen in bestimmten Bereichen (wie beispielsweise Steuer- und Rechtsberatung, Leistungen von Architekten und Ingenieuren, bestimmte Vermessungsleistungen) durch gesetzliche oder andere Bestimmungen reglementiert sind.

(3) Der Auftragnehmer und der Plattformbetreiber sind unabhängige Vertragsparteien. Das Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Plattformbetreiber begründet keine Partnerschaft, keine Organisation, kein Gemeinschaftsunternehmen oder kein Angestelltenverhältnis. Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Erbringung der definierten Aufgabe in alleiniger Verantwortung.

(4) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nicht in den Räumen des Plattformbetreibers, ist in der Auswahl der Angebote flexibel, in der zeitlichen Einteilung flexibel und dem Plattformbetreiber gegenüber nicht weisungsgebunden. Weiterhin trägt der Auftragnehmer sein alleiniges unternehmerisches Risiko; d.h. der Plattformbetreiber übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit dem Ergebnis bzw. der Leistung / dem Aufwand, die der Auftragnehmer abliefert bzw. erbringt. Insbesondere Fahrtkosten o.Ä. werden nicht ersetzt.

(5) Eine Verpflichtung oder ein Anrecht für den Auftragnehmer über die in Einzelaufträgen bzw. den dort definierten Arbeitsumfang hinausgehende Leistung zu erbringen, besteht nicht.

(6) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen entsprechend der Auftragsbeschreibung und nach dem Stand der Technik. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung der Aufgaben auch anderer Personen bedienen. Er bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen verantwortlich. Der Auftragnehmer ist insoweit nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Plattformbetreibers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Plattformbetreiber abzugeben.

(7) Einzelaufträge erstrecken sich nur auf den Zeitraum, der zu ihrer Fertigstellung erforderlich ist, maximal darf dieser Zeitraum sechs Stunden nicht überschreiten. Angaben zu der konkreten Bearbeitungszeit finden die Nutzer in den jeweiligen Aufträgen. Wird der Auftrag nicht innerhalb der jeweils in dem Auftrag festgehaltenen Bearbeitungszeit nach Aktivierung erfüllt und das Arbeitsergebnis transferiert, so steht es dem Plattformbetreiber frei, den Auftrag zu stornieren und wieder an andere Nutzer zu vergeben.

(8) Eine Stornierung der jeweiligen Annahme eines verbindlichen Auftragsangebots ist telefonisch sowie per E-Mail an support@appjobber.de möglich. Jeder Auftragnehmer hat das Recht, seine Auftragsannahme kostenfrei zu stornieren, sollte er nicht in der Lage sein (insbesondere soweit er in zeitlicher Hinsicht nicht in der Lage ist) den Auftrag zu erfüllen.

(9) Etwaig anfallende Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers.

(10) Der Auftragnehmer überträgt alle mit der Erfüllung der Leistung etwaig verbundenen Rechte an den Plattformbetreiber, sobald der Auftrag abgeschlossen und übermittelt ist. Dazu zählen insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie die kommerzielle Weitergabe der Auftragsergebnisse an den Auftraggeber des Plattformbetreibers und Dritte. Der Auftragnehmer gewährt dem Plattformbetreiber eine unwiderrufliche, unbefristete, nicht-exklusive, übertragbare, vollständig abgegoltene, weltweite Lizenz an denen von Ihnen generierten Inhalten. Diese Lizenz umfasst das Benutzen, Kopieren, Veröffentlichen, Speichern, Übertragen und Verteilen von jeglichem Nutzerinhalt, die im Rahmen der Auftragsinserate und bei der Erfüllung von Aufträgen anfallen. Der Nutzer sichert zu, diese Rechte zu besitzen und dem Plattformbetreiber übertragen zu können.

(11) Wird ein Auftrag nicht nach der Auftragsbeschreibung erfüllt, erhält der Auftragnehmer nicht, auch nicht teilweise, das angegebene Auftragshonorar.

(12) Wird ein Auftrag nicht nach der Auftragsbeschreibung erfüllt und erhält der Auftragnehmer daraufhin kein Auftragshonorar, und ist der Auftragnehmer daraufhin mit dieser Ablehnung nicht einverstanden, so muss er dies dem Plattformbetreiber innerhalb von 2 Wochen nach Ablehnung anzeigen („Streitfall“). Er hat die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

(13) Wurde ein Streitfall angezeigt, so prüft der Plattformbetreiber innerhalb von 4 Wochen ab Anzeige, ob das Auftragsergebnis die Auftragsbeschreibung erfüllt. Der Plattformbetreiber gibt dem Auftragnehmer Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Nach erfolgter Prüfung entscheidet der Plattformbetreiber, ob das Auftragsergebnis anerkannt oder abgelehnt wird.

(14) Führt das oben beschriebene, interne Streitschlichtungsverfahren zu keinem Ergebnis, so kann der Auftragnehmer externe Mediation durch die Ombudsstelle Faircrowdwork der IG Metall anfordern. Der Plattformbetreiber nimmt als Mitglied der Initiative am Schlichtungsverfahren teil. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, der Entscheidung der Ombudsstelle Folge zu leisten. Der Rechtsweg steht allen Parteien offen.

(15) Sollte ein Auftragsergebnis nachträglich anerkannt werden, wird es gemäß § 6 vergütet.

(16) Fehlt in einem Auftragsergebnis ein Teil der in der Auftragsbeschreibung geforderten Bilder bzw. Antworten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Auftrag nachbearbeiten zu können. Bei kurzfristigen Projekten, deren Projektende vor der Nachbearbeitungsfrist liegt oder Stichprobenerhebungen, kann diese Möglichkeit nicht gewährt werden. Eine Nachbearbeitung ist ausgeschlossen, sobald wesentliche Inhalte der Aufgabe nicht erfüllt worden oder Auftragsbedingungen aus der Auftragsbeschreibung, z.B. zeitlicher oder örtlicher Natur, nicht eingehalten worden sind.

(16) Sollten Innenaufnahmen in der Auftragsbeschreibung gefordert werden und diese nicht möglich sein (z.B. weil das Fotografieren untersagt wird oder das angegebene Geschäft nicht mehr existiert), so wird der Auftrag nicht vergütet, da wesentliche Teile des Auftrags nicht erfüllt sind.

§6 Bezahlung

(1) Der Auftragnehmer sammelt die erzielten Auftragshonorare auf einem virtuellen Konto. Er kann jederzeit die Auszahlung seines virtuellen Kontos über die auf der Plattform angegebenen Zahlungswege veranlassen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen dabei - soweit nicht anders geregelt - zulasten des Auftragnehmers. Für eine inländische Banküberweisung fallen keinerlei Kosten an.

(2) Der Auftragnehmer stellt zur Bezahlung an den Plattformbetreiber eine Rechnung über das Abrechnungssystem auf der appJobber-Webseite. Die Erstellung der Rechnung und Abrechnungsdokumentation erfolgt automatisch über die softwarebasierte Abrechnungslösung entsprechend den steuerlichen Angaben des Auftragnehmers. Jeder Auftragnehmer erhält dafür einen eigenen Nummernkreis. Das Honorar wird dann dem Auftragnehmer vom Plattformbetreiber innerhalb von 7 Tagen ausbezahlt. Der Zahlungslauf erfolgt einmal wöchentlich.

(3) Der Auftragnehmer stellt die für die Abrechnung notwendigen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung und sichert zu, dass diese Daten richtig und rechtmäßig registriert wurden.

(4) Die Bezahlung des Auftragshonorars durch den Auftraggeber des Plattformbetreibers erfolgt nicht über den Plattformbetreiber. Der Plattformbetreiber zieht also nicht in eigenem Namen für fremde Rechnung die Auftragshonorare ein und leitet diese auch nicht an den Auftragnehmer weiter.

(5) Die Bestätigung der Verwertbarkeit des Auftragsergebnisses durch den Auftraggeber kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

(6) Die Nutzer erklären sich mit der Verwendung von elektronischen Rechnungen einverstanden und sichern zu, diese gemäß geltender Gesetze 10 Jahre lang veränderungssicher und lesbar aufzubewahren.

§7 Haftung für Inhalte

(1) Der Plattformbetreiber ist nicht haftbar für den Inhalt der Auftragsinserate. Es handelt sich bei den Aufträgen regelmäßig um externe Inhalte eines Auftraggebers des Plattformbetreibers. Der Plattformbetreiber wird diese nicht kontrollieren. Der Plattformbetreiber macht sich diese Inhalte auch nicht zueigen. Für die Inhalte ist ausschließlich derjenige verantwortlich (in der Regel der Auftraggeber des Plattformbetreibers) der diese einstellt.

§8 Haftung

(1) Aus dem rechtlichen Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber des Plattformbetreibers entstehen gegenüber dem Plattformbetreiber keinerlei Rechtsansprüche. Insbesondere übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung für den Inhalt und die Qualität der Auftragserfüllung oder für Schäden, die daraus entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Plattformbetreiber den Schaden zu vertreten hat.

(2) Der Nutzer stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegenüber dem Plattformbetreiber geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Plattformtreibers insbesondere sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, es sei denn der Nutzer hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

(3) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften Auftragnehmer und Plattformbetreiber einander nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Haftung für Schäden, die vom Plattformbetreiber oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Höhe nach unbegrenzt.

(5) In allen anderen Fällen haftet der Plattformbetreiber nur, soweit es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer vertrauen durften („Kardinalpflicht“), jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

(6) Der Nutzer ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Plattformbetreiber zu vertretenden Verlust von Daten haftet dieser nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

§9 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Auftragnehmer und Plattformbetreiber verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Sie werden insbesondere ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses gem. Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten.

(2) Der Auftragnehmer und seine etwaig bestehenden Unterauftragnehmer verpflichten sich zur Vertraulichkeit der geteilten, inhaltlichen Informationen zur Durchführung der Aufträge. Dies verbietet insbesondere die Veröffentlichung der Jobbeschreibung auch nur in Teilen, die Nennung von Namen der Auftraggeber des Plattformbetreibers und behandelten Marken Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer verwendet diese Daten ausschließlich vertraulich im Rahmen der Zusammenarbeit. Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass seine etwaig bestehenden Unterauftragnehmer diese Pflicht ebenfalls einhalten, so dass auch insoweit die Vertraulichkeit gesichert ist. Dem Auftragnehmer gegenüber können bei Verletzung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden und der Nutzeraccount gesperrt werden. Eine Kündigung des Nutzerkontos lässt die Vereinbarung in Bezug auf bereits offengelegte vertrauliche Inhalte vor der Beendigung der Vereinbarung unberührt. Das Recht zur ordentlichen Kündigung der Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

(3) Sollte eine Regierungsbehörde, ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde oder Aufsichtsbehörde von einer der Parteien verlangen, im Rahmen dieser AGB und / oder des Auftrags erhaltene Informationen bereitzustellen, so wird die einer solchen Verpflichtung unterliegende Partei nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit oder Geheimhaltungsverpflichtungen im Rahmen dieser AGB haftbar sein, vorausgesetzt die verpflichtete Partei macht der anderen Partei unverzüglich Mitteilung von einer solchen amtlichen Aufforderung zur Offenlegung von Informationen. Es steht der anderen Partei frei, eine solche von der Behörde erlassene Aufforderung anzufechten.

(4) Sofern der Plattformbetreiber personenbezogene Daten des Auftragnehmers verarbeitet, erfolgt dies entweder in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber den involvierten Parteien oder aber im Wege der Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO, § 62 BDSG) für den Auftraggeber des Plattformbetreibers.

(5) Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken an Dritte geschieht nicht. Es werden mit der App keine Bewegungsprofile erstellt, mit Ausnahme der Vor-Ort-Prüfung während der Erledigung eines Jobs, welche zur Betrugserkennung dient.

§10 Kündigung

(1) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats zu kündigen.

(2) Das Recht für die Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in einer Vertragspflichtverletzung der anderen Vertragspartei, so ist die Kündigung aus wichtigem Grund anzudrohen. Die vertragsbrüchige Vertragspartei ist schriftlich abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn
a) die vertragsbrüchige Vertragspartei die von ihr zu erbringende Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
b) wenn ein Inserat eines Nutzers gegen geltendes Strafrecht, den Jugendschutz oder geltende Datenschutzbestimmungen verstößt.
c) besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

(3) Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund werden die zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Guthaben und Forderungen beglichen. Für den Fall, dass der Nutzer den Grund für die Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hat, gilt die Regelung allerdings mit der Maßgabe, dass die grundsätzliche Pflicht zur Auszahlung des Honorars für solche Leistungen entfällt, die in Folge der Kündigung ohne Interesse oder rechtswidrig sind.

(4) Schadensersatzansprüche bleiben von dem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Insoweit hat der Plattformbetreiber in Bezug auf das etwaig bestehende Guthaben ein Zurückbehaltungsrecht.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform, die durch E-Mail oder SMS gewahrt ist.

(6) Eine Neuanmeldung nach Kündigung durch den Plattformbetreiber ist nicht zulässig.

§11 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Der Plattformbetreiber ist in Darmstadt, Deutschland registriert und unterhält keine im Ausland registrierten selbstständigen oder unselbstständigen Niederlassungen.

(2) Für alle Vertragsverbindungen, auch mit Personen im Ausland gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des int. Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit hierdurch keine den Nutzer als Verbraucher i.S.d. Art. 6 Abs. 1 der Rom I VO (Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) schützenden zwingenden Regelungen seines Heimatstaates verletzt werden.

(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, unterliegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der wer denkt was GmbH (aktuell ist dies Darmstadt, Deutschland). Dies gilt, auch wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, sofern hierdurch keine zwingenden Regelungen zur Zuständigkeit bei Verbrauchersachen in der EU (Abschnitt 4 der EUGVO) verletzt werden.

§12 Vertragssprache, Verfügbarkeit dieser AGB

(1) Maßgebliche Vertragssprache ist deutsch. Dem Nutzer werden Übersetzungen in den verfügbaren Sprachen zur jederzeitigen Einsicht auf der AppJobber-Plattform sowie zum Download unter der Rubrik „AGB“ vorgehalten.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Sofern eine Bestimmung der AGBen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Ebenso gilt dies für eventuelle Lücken in den AGBen.

(2) Der Nutzung von allen veröffentlichten Nutzerdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung wird hiermit widersprochen. Der Plattformbetreiber behält sich im Falle von Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte vor.